Was Unternehmen jetzt zu PPWR wissen müssen
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen, die täglich Ware versenden, bedeutet das gleichzeitig Handlungsbedarf und Chance.
Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – offiziell Verordnung (EU) 2025/40 – ist das neue, europaweit einheitliche Regelwerk für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, ohne erst in nationales Recht umgesetzt werden zu müssen.
In Kraft getreten ist die Verordnung bereits am 11. Februar 2025. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist werden die meisten Pflichten ab dem 12. August 2026 wirksam.

Was ändert sich konkret mit PPWR?
Die PPWR stellt Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen von der Produktion bis zur Entsorgung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Recyclingfähigkeit wird Pflicht: Alle Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können. Materialien, die das erschweren, zum Beispiel Verbundstoffe aus Kunststoff und anderen Werkstoffen, geraten unter Druck.
- Schadstoffgrenzen: Ab August 2026 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom. Für lebensmittelberührende Verpackungen gelten zusätzlich die strengen PFAS-Grenzwerte.
- Wiederverwendbarkeit: Verpackungen gelten nur dann als wiederverwendbar, wenn sie bestimmte Anforderungen an Gestaltung, Hygiene, Sicherheit und Recyclingfähigkeit am Ende ihrer Lebensdauer erfüllen.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Hersteller, Händler und Fulfillment-Dienstleister tragen künftig mehr Verantwortung von der Sammlung über die Sortierung bis zum Recycling.
- Konformitätsbewertung: Verpackungen müssen nachweislich den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Eine EU-Konformitätserklärung wird erforderlich.
WEn Betrifft Die Neue VErpackungsverordnung?
Kurz gesagt: alle, die Ware verpacken und versenden. Branchenübergreifend.
Die Verordnung regelt Pakete und Versandwaren aus dem E-Commerce, Industriegüter auf Paletten, temperaturempfindliche Lebensmittel und Pharmaprodukte oder Lieferungen im Groß- und Einzelhandel. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle. Wer Verpackungen einsetzt, befüllt oder versendet, fällt unter die neuen Pflichten.
Im Klartext heißt das: Einwegverpackungen aus Kunststoff, nicht recyclingfähige Verbundmaterialien oder Füllstoffe, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, sind ab August 2026 nicht mehr zulässig.
Unternehmen, die bis dahin keine konformen Alternativen eingeführt haben, riskieren Bußgelder, Lieferverzögerungen und Probleme mit Geschäftspartnern, die ihrerseits auf PPWR-konforme Lieferketten angewiesen sind.
Risiko oder Chance? PPWR ist beides.
Wer die PPWR als reine Compliance-Aufgabe betrachtet, verpasst das Wesentliche. Denn die Verordnung beschleunigt einen Wandel, der längst begonnen hat: Verpackungsschutz muss ökologisch und ökonomisch zugleich sein. Dass das funktioniert, stellt KAROPACK seit mehr als 30 Jahren unter Beweis.
Unternehmen, die jetzt auf papierbasierte, recyclingfähige Verpackungslösungen umstellen, sind nicht nur auf der sicheren Seite des Gesetzes. Sie sparen Kosten, reduzieren Abfall und stärken ihr Profil gegenüber Kunden und Partnern.
Wie KAROPACK Sie bei der neuen EU-Verpackungsverordnung unterstützt
Wir bei KAROPACK denken Verpackungsschutz immer wieder neu. Ressourcenschonend, wirtschaftlich und einfach in der Handhabung. Unsere Lösungen sind vollständig aus papierbasiertem Altmaterial gefertigt und erfüllen die Anforderungen der PPWR von Grund auf.
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PPWR gilt. Zeit zu handeln.
Die neue gesetzliche Regelung greift seit August 2026. Wer seine Verpackungsprozesse noch nicht auf den Prüfstand gestellt hat, muss jetzt aktiv werden.
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